Ein Arbeitsvertrag regelt alle wichtigen Themen der beruflichen Tätigkeit Ihrer Mitarbeiter. Gehalt, Urlaub und Sonderzuwendungen sollten im Voraus festgelegt werden. Oft ist es auch sinnvoll, weitere Klauseln z.B. hinsichtlich Homeoffice oder Nebenbeschäftigung in den Arbeitsvertrag mitaufzunehmen.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung der geläufigen Vertragsformen
- unbefristete/befristete Arbeitsverträge
- projektbezogene Arbeitsverträge
- Teilzeitarbeitsverträge
- Verträge für Aushilfskräfte und Praktikanten etc.
Praxistipp: Ein Arbeitgeber darf Daueraufgaben für die Befristung von Arbeitsverträgen nicht künstlich in Projekte zergliedern, um sich so selbst Befristungsmöglichkeiten zu schaffen. (BAG, Urteil vom 21.08.2019, 7 AZR 572/17)
Aber auch, wenn eine weitergehende Vertragsgestaltung, wie beispielsweise über
- agile Arbeit und Scrum
- betriebliches Eingliederungsmanagement
- Einwilligung in Datenverarbeitungen
- Korrekturvereinbarung mit einem Low Performer
- Ruhensvereinbarung
- Sabbatical
o.ä. erforderlich ist, stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.
Ihre Mitarbeiter haben während des laufenden Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstellung eines Zwischenzeugnisses. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen Sie Ihren Arbeitnehmern ebenfalls ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen. Diese Aufgaben möchten wir Ihnen erleichtern und unterstützen Sie bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen.