Die Welt der Videospiele hat sich in den letzte Jahren massiv verändert. Spätestens seit der Einführung des Smartphones sind Videospiele im Mainstream angelangt. Konsumenten werden dabei immer anspruchsvoller, so dass Videospiele in Ihrer Ausgestaltung zunehmend komplexer werden.
Das Gamingrecht ist ein Zusammenspiel verschiedener Rechtsgebiete. Eine wichtige Rolle spielt das Urheberrecht. Gleichzeitig sind aber auch Bereiche wie das Softwarerecht, Lizenzrecht, Markenrecht, Internetrecht und das Verlagsrecht relevant.
Betrachtet man allein die Bezugspunkte im Urheberrecht, wird schon hier die Komplexität der möglichen Problemfelder in Bezug auf Videospiele deutlich.
Videospiele fallen schon deshalb in den Schutzbereich des Urheberrechts, da es sich bei einem fertigen Videospiel um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt. Ein Videospiel besteht aber an sich aus vielen einzelnen Komponenten - der Grafik, der Musik, den Sprachtexten und dem Quellcode. Jede einzelne dieser Komponenten kann für sich genommen grundsätzlich schon ein Werk darstellen. Die Frage, wer eigentlich Urheber des Computerspiels ist, lässt sich daher nicht so einfach beantworten. In der Praxis werden beispielsweise urheberrechtliche Verwertungsrechte von Arbeitnehmern häufig vollumfänglich an den Spielehersteller abgetreten.
Neben dem oben genannten Bereich stellen sich weitere rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Videospielen. Neben Product Placement oder Lizenzverträgen spielen auch Themen wie das Jugendschutzgesetz und die Geschäftsfähigkeit der Gamer eine erhebliche Rolle.
Neue Trends brauchen neue Strategien - deshalb haben wir für Ihr rechtliches Anliegen die passende Lösung.